die Koordinierung möchte auf ein ganz besonderes Angebot des Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz – Region Niederrhein aufmerksam machen.
Die Nachbarschaftshilfe ist eine wichtige Form der Unterstützung im Rahmen der Pflege und Betreuung von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Sie ist im § 45 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) verankert und dient dazu, die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung zu verbessern. Die Nachbarschaftshilfe kann von Menschen geleistet werden, die in unmittelbarer Nachbarschaft oder im sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen leben. Hierzu zählen zum Beispiel Freunde, Verwandte, Nachbarn oder Bekannte. Die Unterstützung umfasst verschiedene Tätigkeiten, die den Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern sollen. Dazu zählen zum Beispiel Einkäufe, Botengänge, Begleitung bei Arztbesuchen, Unterstützung bei der Haushaltsführung oder einfach nur Gespräche und Gesellschaft. Sie ist eine wichtige Ergänzung zu den Pflegeleistungen, die von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden. Sie kann dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können und nicht in eine stationäre Einrichtung umziehen müssen. Zudem kann sie auch dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigen soziale Kontakte pflegen und am gesellschaftlichen Leben
teilhaben können. Wer als Helfer tätig werden möchte, kann sich in dem beigefügten Angebot des Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz – Region Niederrhein bei einem Online Kurs kostenlos schulen lassen.
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad (1-5) können den Nachbarschaftshelfer:innen den Aufwand mithilfe ihres Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat entschädigen.
Für offene Fragen, könnt ihr euch gerne an Manuel ter Bekke wenden. Tel. 02824-962667
Flyer-NBH-einfach-verstaendlich als PDF Datei